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Alle Oberthemen / Recht / Arbeitsrecht / Arbeitsrecht
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Wie lang hat man zeit wenn man sich wegen rechts unwirksamer Befristung einklagen möchte?
3 Wochen

§17, TzBfG
Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist. Die §§ 5 bis 7 des Kündigungsschutzgesetzes gelten entsprechend. Wird das Arbeitsverhältnis nach dem vereinbarten Ende fortgesetzt, so beginnt die Frist nach Satz 1 mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung beendet sei.

§5 Zulassung verspäteter Klagen
§6 Verlängerte Anrufungsfrist
§7 Wirksamwerden der Kündigungn
Tags:
Quelle: §17, TzBfG
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Recht
Thema: Arbeitsrecht
Schule / Uni: DHBW Stuttgart
Ort: Stuttgart
Veröffentlicht: 10.02.2016

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