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Was für Kündigsarten gibt es?
Ordentliche Kündigung:
Die gesetzliche, tarifvertragliche oder einzelvertragliche Kündigungsfristen werden eingehalten.
Änderungskündigung:
Der Arbeitgeber macht ein mit einer Kündigung einhergehendes Angebot zum Abschluss eines neuen Arbeitsverhältnisses.
Außerordentliche Kündigung:
Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien nicht einmal mehr bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zum vereinbarten Beendigung zumutbar.
Die gesetzliche, tarifvertragliche oder einzelvertragliche Kündigungsfristen werden eingehalten.
Änderungskündigung:
Der Arbeitgeber macht ein mit einer Kündigung einhergehendes Angebot zum Abschluss eines neuen Arbeitsverhältnisses.
Außerordentliche Kündigung:
Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien nicht einmal mehr bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zum vereinbarten Beendigung zumutbar.
Karteninfo:
Autor: paddystyle
Oberthema: Betriebswirt des Handwerks
Thema: Personalführung
Schule / Uni: HWK
Veröffentlicht: 20.11.2013