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Um die Freizügigkeit von Personen als zentrales EU-Ziel zu verwirklichen, ist Berufszugang (neben Fremdsprachenerwerb) eine zentrale Voraussetzung. Erkläre vor diesem Hintergrund die Instrumente von Gleichstellung, Anerkennung und Entsprechung?
a) Gleichstellung von Befähigungsnachweisen: = für Inhaber gleichgestellter Qualifikationen gelten gleiche Bedingungen (auf EU-Ebene nicht vorhanden; nur bi-; multilaterale Abkommen)
b) Anerkennung:
# Akademische Anerkennung (Studienfortsetzung, Tragen akademischer Titel) → Sache der Mitgliedsländer
# Berufliche Anerkennung → reglementierte und nicht-reglementierte Berufe
Reglementierte Berufe = Berufsausübung wird an bestimmte nationalstaatliche Rechtsvorschrift gebunden (z.B. Arzt); Bemühung über Anerkennung in EU bereits seit 60er Jahre. Vorerst sektorale Richtlinien (Auflistung der Qualifikationen und Mindeststandards der Ausbildung); seit 1989 „Hochschulrichtlinie“: Vertrauensschutz → Anerkennung, wenn mindestens 12jährige Schulausbildung mit Hochschulabschluss und mindestens dreijähriges Hochschulstudium (Eignungstests oder Anpassungslehrgänge nur in Ausnahmefällen); seit 2007 übersichtlichere Zusammenfassung in 5 Qualifikationsniveaus (Problem: Unterbewertung beruflicher Bildung)
Nicht-reglementierte Berufe: Problem nicht Anerkennung, sondern fehlende Information des Arbeitgeber
c) Entsprechungen:
CEDEFOP-Gründung 1975 mit Ziel mehr Transparenz zu erreichen. Erstellte standardisierte berufliche Tätigkeitsprofile → entspricht ein bestimmter nationaler Befähigungsnachweis mindestens einem europäischen Tätigkeitsprofil?
Erneut 5-Stufen-Schema; wiederum berufliche Bildung unterrepräsentiert; auch ansonsten viele Verwerfungen → 92 Aussetzung
→ Orientierung an weicheren Strategien
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Fachbegriffe aus 33040
Schule / Uni: FernUniversität in Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 07.06.2013