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Definieren Sie „nicht abnutzbares Anlagevermögen“! Geben Sie Beispiele!
Dazu zählen Gegenstände, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen und deren Nutzung nicht zeitlich begrenzt sind, d.h. Gegenstände, die weder durch den Gebrauch einer Abnutzung unterliegen, noch eine gesetzlich oder vertraglich begrenzte Nutzungsdauer haben. Darunter fallen
• Grundstücke, d.h. sowohl unbebaute Grundstücke als auch der Grundwert von bebauten Grundstücken,
• Im Bau befindliche Anlagen
• Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere) und
• Geleistete Anzahlungen auf Anlagen
• Grundstücke, d.h. sowohl unbebaute Grundstücke als auch der Grundwert von bebauten Grundstücken,
• Im Bau befindliche Anlagen
• Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere) und
• Geleistete Anzahlungen auf Anlagen
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Karteninfo:
Autor: Marilyn Hofer
Oberthema: BWL
Thema: Fragenkatalog
Schule / Uni: TU Graz
Veröffentlicht: 15.11.2014