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Welche verschiedenen Formen der Rechtsgeschäfte gibt es?
Textform: Erklärung in einer Urkunde oder auf einer anderen dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen (Urkunden, elektronische Datenträger)
Schriftform: Zur Wahrung der Schriftform Urkunde + Namensunterzeichnungen oder notarielles Beglaubigen (nur das VOR der Unterschrift stehende wird durch die Unterschrift gedeckt)
Elektronische Form: alle in elektronischer Form vorliegenden Daten (auch elektronische Signaturen)(NICHT E-Mail)
Öffentliche Beglaubigung: Erklärung muss schriftlich abgefasst und Unterschrift/Handzeichen beim Notar beglaubigt werden (Grundbuch, Vereinsregister, Handelsregister)
Notarielle Beurkundung: Erklärung wird gegenüber Notar abgegeben, niedergeschrieben, genehmigt und unterschrieben (Verpflichtungsverträge, Übereignung eines Grundstücks)
Schriftform: Zur Wahrung der Schriftform Urkunde + Namensunterzeichnungen oder notarielles Beglaubigen (nur das VOR der Unterschrift stehende wird durch die Unterschrift gedeckt)
Elektronische Form: alle in elektronischer Form vorliegenden Daten (auch elektronische Signaturen)(NICHT E-Mail)
Öffentliche Beglaubigung: Erklärung muss schriftlich abgefasst und Unterschrift/Handzeichen beim Notar beglaubigt werden (Grundbuch, Vereinsregister, Handelsregister)
Notarielle Beurkundung: Erklärung wird gegenüber Notar abgegeben, niedergeschrieben, genehmigt und unterschrieben (Verpflichtungsverträge, Übereignung eines Grundstücks)
Karteninfo:
Autor: @destructive_influen...
Oberthema: Recht
Thema: Recht
Schule / Uni: DHBW
Ort: Stuttgart
Veröffentlicht: 31.05.2015