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Handlungsfelder im Konzept der „aktivierenden Pflege“
Prävention: Inhalt präventiver Maßnahmen ist die Vorbeugung möglicher gesundheitlicher Probleme und damit verbunden die Vorbeugung von Sekundärerkrankungen. Präventive Maßnahmen umfassen sämtliche pflegerische Prophylaxen, eine konsequente Mobilisierung der Betroffenen, deren Zustandserhaltung und Bemühungen um deren physische und psychische Stabilisierung.
Krankenpflege: Krankenpflege sieht alle behandlungspflegerischen und medizinischen Tätigkeiten vor, die unter Verordnung, Anweisung und Verantwortung des Arztes von den Pflegenden erbracht werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen fördern funktionsbezogene Tätigkeiten des examinierten Personals, die nur wenig Spielraum für die Gestaltung von Aktivierungsprozessen lassen.
Psychosoziale Betreuung: Professionell gesteuerte Aktivierungs- und Bewältigungsprozesse haben die Aufgabe, durch psychosoziale Betreuung in Absprache mit Psychologie, Neuropsychologie,
Heil- und Sonderpädagogik pflegebedürftigen Menschen zu helfen, Krankheit, Behinderungen und Beeinträchtigungen des Lebens zu bewältigen (psychische Stabilisierung). Zu einer Hauptaufgabe der psychosozialen Betreuung muss die Gewährleistung, Aufrechterhaltung und Förderung der Beziehungen zu Familie und Freunden gerechnet werden.
Koordination: In allen Handlungsfeldern fallen koordinierende Aufgaben an: Steuerung des Pflegeprozessgeschehens; Abstimmung der pflegerischen Ablauforganisation auf die individuellen Bedürfnisse von Patienten, Angehörigen und an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen; Koordinierung von Kommunikation und Kooperation im Pflegeteam, bei beteiligten Berufsgruppen und Angehörigen; interdisziplinäre Steuerung von pflegerisch-, therapeutisch-, medizinisch-fachlichem Wissenstransfer und dessen praktischer Umsetzung.
Alltagsbegleitung: Kontinuierliche, aktivierende Alltagsbegleitung zielt auf die Verlangsamung (hirnorganischer) Abbauprozesse. Die unterstützende, beaufsichtigende und anleitende Alltagsbegleitung sollte möglichst unter Integrierung von wahrnehmungsorientierten Therapieformen erfolgen. In der Alltagsbegleitung sollen alltägliche Verrichtungen regelmäßig und kontinuierlich vom alten Menschen wieder gespürt, sinnhaft verstanden, motorisch gelernt und langfristig wieder selbständig durchgeführt werden.
Therapeutische Pflege: Therapeutische Pflege beinhaltet beispielsweise Pflegehandlungen, die auf dem Prinzip der basalen Stimulation beruhen oder einer Mundpflege, die sich an der Facio-Oralen-Trakt-Therapie orientiert; besondere Lagerungen, Waschungen oder Salbungen, die nicht der Behandlungspflege zuzuordnen sind und aus pflegerischen Gründen erfolgen (zum Beispiel bei Schlaganfallpatienten zur Körperwahrnehmung, Stimulierung, Erfrischung, Beruhigung).
Pflegepädagogik: Pflegepädagogik beinhaltet die Begleitung und Anleitung von Patienten und Angehörigen. Patienten sollen den Sinn von Pflegehandlungen begreifen oder zumindest Pflegehandlungen als möglichst positive Intervention und Dialogangebote verstehen und erleben können. Patienten sollen durch entsprechende Anleitung dahingehend unterstützt werden, Selbstpflegetätigkeiten wieder zu erlernen und selbst zu übernehmen. Pflegepädagogik soll Angehörigen die veränderte Lebenssituation der Betroffenen nahe bringen.
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Psychologie
Thema: Grundlagen
Schule / Uni: Hamburger-Fern-Hochschule
Veröffentlicht: 22.05.2011

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