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Beschreibe die Ordnungspolitik in der beruflichen Bildung hinsichtlich Regelung und Überwachung, Fortbildungs- und Umschulungsordnungen sowie Berufsbildungsplanung, -statistik und -forschung
Regelung und Überwachung:
Berufsbildungsgesetz regelt zuständige Stelle; im Regelfall Berufskammern. Hauptaufgabe ist Überwachung und Förderung der beruflichen Bildung; insbesondere durch: Prüfen der Eignung von Ausbilder und Ausbildungsstätte, Prüfungsdurchführung und -zulassung, Eintragen/Ändern/Löschen von Ausbildungsverträgen (Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse = Lehrlingsrolle), Beratung, Erlass von Rechtsvorschriften z.B. Prüfungsordnung. Zur Überwachung/ Beratung werden Berater eingesetzt.
Fortbildungs- und Umschulungsordnungen
Berufliche Fortbildung = Anpassungs- oder Aufstiegsfortbildung; Umschulung = neues Tätigkeitsfeld. Regelungen hierzu von zuständiger Stelle, falls bundesweit keine Initiative oder bundesweit durch Rechtsverordnung. (Fortbildungsordnung des BMWA; BMBF mit BIBB Hauptausschuss). Umschulungsregelungen sind weitgehend identisch.
(beinhaltet Bezeichnung des Abschluss, Prüfungsziel + -inhalt, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsverfahren)
Berufsbildungsplanung, -statistik und -forschung
Grundlage wurde mit Ausbildungsplatzförderungsgesetz geschaffen; seit 2005 ins BBiG integriert. Ziel der Berufsbildungsplanung ist für ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Angebot zu sorgen und möglichst optimale Nutzung. Wesentliches Instrument ist Berufsbildungsbericht (seit 1977). Grundlage ist Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes, unterstützt vom BIBB und von der BA. Berufsbildungsforschung umfasst Grundlagenforschung, Vorlaufforschung, angewandte Forschung, Implementierung Forschungsergebnisse in der Praxis, d.h. Grundlagen klären, inländische, europäische, internationale Entwicklungen beobachten, Anforderungen ermitteln, Weiterentwicklung vorbereiten. Bisher waren vor allem Modellversuche ein wichtiges Instrument
Berufsbildungsgesetz regelt zuständige Stelle; im Regelfall Berufskammern. Hauptaufgabe ist Überwachung und Förderung der beruflichen Bildung; insbesondere durch: Prüfen der Eignung von Ausbilder und Ausbildungsstätte, Prüfungsdurchführung und -zulassung, Eintragen/Ändern/Löschen von Ausbildungsverträgen (Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse = Lehrlingsrolle), Beratung, Erlass von Rechtsvorschriften z.B. Prüfungsordnung. Zur Überwachung/ Beratung werden Berater eingesetzt.
Fortbildungs- und Umschulungsordnungen
Berufliche Fortbildung = Anpassungs- oder Aufstiegsfortbildung; Umschulung = neues Tätigkeitsfeld. Regelungen hierzu von zuständiger Stelle, falls bundesweit keine Initiative oder bundesweit durch Rechtsverordnung. (Fortbildungsordnung des BMWA; BMBF mit BIBB Hauptausschuss). Umschulungsregelungen sind weitgehend identisch.
(beinhaltet Bezeichnung des Abschluss, Prüfungsziel + -inhalt, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsverfahren)
Berufsbildungsplanung, -statistik und -forschung
Grundlage wurde mit Ausbildungsplatzförderungsgesetz geschaffen; seit 2005 ins BBiG integriert. Ziel der Berufsbildungsplanung ist für ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Angebot zu sorgen und möglichst optimale Nutzung. Wesentliches Instrument ist Berufsbildungsbericht (seit 1977). Grundlage ist Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes, unterstützt vom BIBB und von der BA. Berufsbildungsforschung umfasst Grundlagenforschung, Vorlaufforschung, angewandte Forschung, Implementierung Forschungsergebnisse in der Praxis, d.h. Grundlagen klären, inländische, europäische, internationale Entwicklungen beobachten, Anforderungen ermitteln, Weiterentwicklung vorbereiten. Bisher waren vor allem Modellversuche ein wichtiges Instrument
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Fachbegriffe aus 33040
Schule / Uni: FernUniversität in Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 07.06.2013