Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
304
Gefälligkeits-
vertrag
- einseitig unentgletlche Verpflichtung
- Leihe/Verwahrung etc
verhältnis mit (rechts) geschäftlichem Charakter
- keine Leistungsverpflichtung aber Sorgfaltspflichten
verhältnis im rein soz Bereich
- nur DeliktsR
- einseitig unentgletlche Verpflichtung
- Leihe/Verwahrung etc
verhältnis mit (rechts) geschäftlichem Charakter
- keine Leistungsverpflichtung aber Sorgfaltspflichten
verhältnis im rein soz Bereich
- nur DeliktsR
Tags: Abgrenzung, BGB-AT
Quelle:
Quelle: