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Auszubildende :
- die Kündigung eines Azubi`s kann während der Probezeit immer erfolgen
- danach fristlos nur mit wichtigem Grund
- der Azubi kann immer Kündigen mit einer Gewährung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen er
muss allerdings triftige Gründe dafür haben
- eine Trennung im beiderseitigen Einvernehmen ist immer möglich
- danach fristlos nur mit wichtigem Grund
- der Azubi kann immer Kündigen mit einer Gewährung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen er
muss allerdings triftige Gründe dafür haben
- eine Trennung im beiderseitigen Einvernehmen ist immer möglich
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Mitarbeiterführung
Thema: Mitarbeiterführung
Veröffentlicht: 08.10.2014