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allg. Vollstreckungsv'ssen nach 47 I HSOG / 69 VwVG
- Grund-VA der nicht nichtig ist, VA muss wirksam sein
- gerichtet auf Dulden/Unterlassen/Handeln
- Vollstreckbarkeit nach 80 II VwGO (HSOG) bzw. 2 VwVG (VwVG)
- Nichtvornahme des geforderten Grund-VA
- gerichtet auf Dulden/Unterlassen/Handeln
- Vollstreckbarkeit nach 80 II VwGO (HSOG) bzw. 2 VwVG (VwVG)
- Nichtvornahme des geforderten Grund-VA
Tags: Polizeirecht, Vollstreckung
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