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Können auch Personenmehrheiten Grundrechtsträger sein?
Ja, freilich beschränkt das Grundgesetz die Grundrechtsträgerschaft auf inländische juristische Personen (Art. 19 Abs. 3 GG). Der Begriff der „juristischen Person“ ist weit zu fassen. Es muß jedoch geprüft werden, ob ein Grundrecht seinem Wesen nach auf die juristische Person anwendbar ist.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010