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5. Techniken
1.Der Täter lehnt die eigen Verantwortung ab, d.h. er macht sich nicht selbst, sondern andere (bzw. soziale Umstände) für sein Handel n verantwortlich: etwal lieblose Eltern, schlechte soziale Entwicklungsbedingungen.
2.Der Täter entschuldigt seine Tat damit (Verharmlosung´), dass ja niemand zu Schaden gekomen sei, weil z.B. die Versicherung alles bezahlt.
3.Der Täter redet sich ein ein, Vergeltung zu üben, Rächer zu sein; dad Opfer ist schuld, es verdient seine Viktimisierung. Terroristen, die die gesellschaftsordnung durch kriminelle Akte bekämpfen, pflegen so zu argumentieren; Rächermentalität entwickeln oft auch Rechhtsextremisten,  die sich als Vollstrecker in einem Kampf gegen Überfremdung verstehen und auf dieser Weise ihr Gewissen neutralisieren (beruhigen), wenn sie Ausländer attackieren.
4.Dehumanisierung des Opfers. Der Täter macht sich ein sein Verhalten vermeintlich rechtfertigendes Feindbild vom Opfer. So wird dem Opfer ein schlechter Ruf nachgesagt (etwa Prostitution, Alkohol- und Drogenkonsum) oder das Opfer wird als wertlos betrachtet (z.B. als „Untermensch“ aus sich des NS Staates
5.Der Täter beruft sich auf höher stehende Maßstäbe, denen er gehorchen muss (Stimme Gottes, ungeschriebenen Normen einer Jugendbande)
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Autor: JuraStudi
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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