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Grundstück
i.S.d. StVO sind alle Flächen, die nicht dem fließenden Verkehr dienen
(z.B. Tankstellengelände, Privatflächen, Garagenhöfe, Parkplätze)
(z.B. Tankstellengelände, Privatflächen, Garagenhöfe, Parkplätze)
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Quelle: VS Skript
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