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Prinzipien des Sachenrechts
Publizität
offenkundige, erkennbare Lebenssachverhalte
Telos: Erkennbarkeit der dinglichen Rechte
Publizitätsträger: Besitz, Eintragung im Grundbuch
Absolut
Wirkung ggü. jedermann
Spezialität / Bestimmtheitsprinzip
bestimmt oder durch einfache äußere Merkmale bezeichnet und somit für jeden Kenner des Vertrages zum Zeitpunkt des Eigentumsüberganges bestimmbar
Ungenügend: rechtliche Qualifikation, bloß mengen- oder wertmäßige Bezeichnung
Typenzwang
keine Abweichung von festgelegtem numerus clausus
dingliche Rechte können von Parteien nicht geschaffen werden
+ Typenfixierung: gesetzlich vorgesehenen Typen können nicht
oder nur in engen Grenzen abgeändert werden.
Abstraktions- und Trennungsprinzip
Das dingliche Geschäft (Verfügungsgeschäft) ist in seiner Wirksamkeit von der Wirksamkeit des zu Grunde liegenden schuldrechtlichen Geschäftes (Verpflichtungsgeschäft) unabhängig.
offenkundige, erkennbare Lebenssachverhalte
Telos: Erkennbarkeit der dinglichen Rechte
Publizitätsträger: Besitz, Eintragung im Grundbuch
Absolut
Wirkung ggü. jedermann
Spezialität / Bestimmtheitsprinzip
bestimmt oder durch einfache äußere Merkmale bezeichnet und somit für jeden Kenner des Vertrages zum Zeitpunkt des Eigentumsüberganges bestimmbar
Ungenügend: rechtliche Qualifikation, bloß mengen- oder wertmäßige Bezeichnung
Typenzwang
keine Abweichung von festgelegtem numerus clausus
dingliche Rechte können von Parteien nicht geschaffen werden
+ Typenfixierung: gesetzlich vorgesehenen Typen können nicht
oder nur in engen Grenzen abgeändert werden.
Abstraktions- und Trennungsprinzip
Das dingliche Geschäft (Verfügungsgeschäft) ist in seiner Wirksamkeit von der Wirksamkeit des zu Grunde liegenden schuldrechtlichen Geschäftes (Verpflichtungsgeschäft) unabhängig.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010