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Regelung (V'ss VA)
- gerichtet auf Herbeiführung einer Rechtsfolge
- Begründung/Aufhebung/Änderung/Feststellung von Rechten & Pflichten
+ Abgrenzungskriterium VA-Realakt
+ Mitwirkungsakt einer anderen Beg
> Regelungswirkung (+) soweit Zustimmung Bedigung für VA ist (nicht gemeindliches Einvernehmen; kann ersetzt werden (str.))
- Noten sind VA wenn rechtlich eigenständige Bedeutung besteht
- Zusicherung gem § 38 VwVfG = VA (hRspr)
+ Verpflichtungscharakter; Zusicherung = künftige Regelung
- Begründung/Aufhebung/Änderung/Feststellung von Rechten & Pflichten
+ Abgrenzungskriterium VA-Realakt
+ Mitwirkungsakt einer anderen Beg
> Regelungswirkung (+) soweit Zustimmung Bedigung für VA ist (nicht gemeindliches Einvernehmen; kann ersetzt werden (str.))
- Noten sind VA wenn rechtlich eigenständige Bedeutung besteht
- Zusicherung gem § 38 VwVfG = VA (hRspr)
+ Verpflichtungscharakter; Zusicherung = künftige Regelung
Tags: Verwaltungsverfahren
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