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Welche vier Unterprinzipien werden aus Art. 103 II GG, § 1 StGB abgeleitet?
a) Rückwirkungsverbot
b) Bestimmtheitsgebot
c) Verbot strafbegründenden/-schärfenden Gewohnheitsrechts
d) Verbot der Analogie zulasten des Täters
b) Bestimmtheitsgebot
c) Verbot strafbegründenden/-schärfenden Gewohnheitsrechts
d) Verbot der Analogie zulasten des Täters
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010