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Rechtsfähigkeit
Die Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Dies trifft auf alle natürlichen Personen mit Vollendung der Geburt bis zum Tod zu.
Bsp. Eine natürliche Person hat das Recht ein Vermögen zu erben und gleichzeitig die Pflicht dafür Steuern zu zahlen.
Dies trifft auf alle natürlichen Personen mit Vollendung der Geburt bis zum Tod zu.
Bsp. Eine natürliche Person hat das Recht ein Vermögen zu erben und gleichzeitig die Pflicht dafür Steuern zu zahlen.
Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010