Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
205
Veranlassungsprinzip (HandelsReg)
- § 15 III HGB wirkt nur gegen Personen soweit diese die unrichtige Eintragung des HandelsReg zumindest veranlasst haben
- Begrenzung § 15 III HGB zur Vermeidung von unerwünschten Haftungsfolgen
+ Wortlaut "in dessen Angelegenheiten"
- Begrenzung § 15 III HGB zur Vermeidung von unerwünschten Haftungsfolgen
+ Wortlaut "in dessen Angelegenheiten"
Tags: Handelsrecht
Quelle:
Quelle: