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Sind §§ 947, 948 BGB auf Geld anwendbar?
h.M. (+) da Geld = bewegliche Sache,
aber Aussonderungsrecht des Miteigentümers
(P) § 947 II BGB - Geld als Hauptsache?
e.A. (+) bei außergewöhnlichem, übermäßigem Übergewicht
a.A. (-) kein Bedürfnis für Bevorzugung, da gleichartige Sachen
RF: Geldvidikation
a.A.: Geldwerttheorie
Geld = durch Sache verkörperter Wert
-> nur Herausgabe des Geldwertes kann gefordert werden
RF: Geldwertvindikation
aber Aussonderungsrecht des Miteigentümers
(P) § 947 II BGB - Geld als Hauptsache?
e.A. (+) bei außergewöhnlichem, übermäßigem Übergewicht
a.A. (-) kein Bedürfnis für Bevorzugung, da gleichartige Sachen
RF: Geldvidikation
a.A.: Geldwerttheorie
Geld = durch Sache verkörperter Wert
-> nur Herausgabe des Geldwertes kann gefordert werden
RF: Geldwertvindikation
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010