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Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts soll das "Vermögen als solches" nicht Schutzgut der Eigentumsgarantie sein. Was ist der Grund hierfür und was für eine Folgerung wird hieraus gezogen?
Die Konsequenz der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist, daß die Auferlegung von Geldleistungspflichten nicht an Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zu messen ist. Das Bundesverfassungsgericht begründet dies mit der Erwägung, daß Zahlungspflichten das Vermögen als Ganzes beträfen, nicht das einzelne vermögenswerte Recht.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010