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Form (allgemeines)
Grundsatz der Formfreiheit
Bei Schriftform (126)
eigenhändige Unterschrift erforderlich
Faxkopie ist nicht ausreichend da Kopie und nicht Original (BGH)
Textform (126b)
Schriftform ist ausreichend
Wiedergabe in schriftlicher Form ist mgl.
Folge bei Verstoss
Gem. 125 S. 1 führt der Verstoss bei gesetzlichen Formerfordernissen zur Nichtigkeit
Gem. 125 S. 2 führt im Zweifel auch ein Formverstoss bei rechtsgeschäftlicher Formvereinbarung zur Nichtigkeit
Ausnahmen sind aber:
wenn Schriftform nur Beweisfunktion ist
oder konkludent darauf verzichtet wurde
Bei Schriftform (126)
eigenhändige Unterschrift erforderlich
Faxkopie ist nicht ausreichend da Kopie und nicht Original (BGH)
Textform (126b)
Schriftform ist ausreichend
Wiedergabe in schriftlicher Form ist mgl.
Folge bei Verstoss
Gem. 125 S. 1 führt der Verstoss bei gesetzlichen Formerfordernissen zur Nichtigkeit
Gem. 125 S. 2 führt im Zweifel auch ein Formverstoss bei rechtsgeschäftlicher Formvereinbarung zur Nichtigkeit
Ausnahmen sind aber:
wenn Schriftform nur Beweisfunktion ist
oder konkludent darauf verzichtet wurde