Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
4
Def.: Berechtigter i.S.v. § 123 StGB
Berechtigter: derjenige, dem kraft Verfügungsgewalt das Bestimmungsrecht innerhalb des geschützten Bereiches zusteht.
bei § 123 I Alt. 2 StGB auch diejenigen, die am Schutz des Hausrechts teilnehmen und von denen der Hausrechtsinhaber ein Einschreiten erwarten kann.
bei § 123 I Alt. 2 StGB auch diejenigen, die am Schutz des Hausrechts teilnehmen und von denen der Hausrechtsinhaber ein Einschreiten erwarten kann.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010