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Alle Oberthemen / BWL / Rechnungswesen / BWL 2
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Was bestätigt der Abschlussprüfer durch die Testierung des Jahresabschlusses? Wann muss der Bestätigungsvermerk abgelehnt werden?
Bestätigungsvermerk (§ 322 Abs. 1 HGB)
• Erteilung, wenn nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu machen sind
• Inhalt:
– Buchführung und Jahresabschluss entsprechen den gesetzlichen Vorschriften
– Jahresabschluss vermittelt unter GoB-Einhaltung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
– Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss

• Hat der Abschlussprüfer Einwendungen, so muss er den Bestätigungsvermerk
– einschränken oder
– versagen.
Einschränkungen, wenn Verstöße gegen
– Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
– Gliederungs- und Bewertungsvorschriften
– Vorschriften über die Berichterstattung im Anhang
– Satzung – „mäßige“ Verletzung der Auskunftspflichten der Geschäftsführung oder wenn der Lagebericht falsche Aussagen über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft im Allgemeinen macht, die das sich aus dem JA ergebende Bild wesentlich verändern.
– In praxi weitere Vorbehalte und Zusätze (vergl. § 322 Abs. 2 HGB)

• Versagung des Bestätigungsvermerkes bei besonders schwerwiegenden Verstößen
• Keine eindeutige Grenze zwischen Einschränkung und Versagung
• Soweit JA nach § 256 AktG wegen bestimmter Verstöße nichtig ist, kommt eine Einschränkung nicht mehr in Betracht
Versagung des Bestätigungsvermerkes
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Autor: Binary
Oberthema: BWL
Thema: Rechnungswesen
Veröffentlicht: 02.03.2010

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