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Wann ist eine Eigenschaft verkehrswesentlich im Sinne des § 119 II BGB?
Eine Eigenschaft ist verkehrswesentlich im Sinne des § 119 II BGB, wenn sie bei Abstellen auf den typischen wirtschaftlichen Zweck des Geschäfts objektiv erheblich ist.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010