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Ist die Grundmandatsklausel im Hinblick auf die Gleicheit der Wahl mit der Verfassung vereinbar?
Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit der Erwägung bejaht, dass drei Direktmandate ein besonderes Maß an Zustimmung signalisieren. Dem tritt die herrschende Literaturansicht entgegen: Ein sachlicher Grund dafür, dass geographische Schwerpunktparteien gegenüber Splitterparteien bevorzugt werden, sei nicht ersichtlich.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010