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Zitieren aus dem Internet
Regel Nr. 2
Regel Nr. 2
- Angaben des Titels des Werkes, aus dem die Äusserungen entnommen wurden
- Enthält das Werk im Text einen klaren Titel, so wird dies als der Titel des Werkes angesehen, unabhängig davon, ob der Dateititel anders ausfällt.
- Enthält das Werk im Text einen klaren Titel, so wird dies als der Titel des Werkes angesehen, unabhängig davon, ob der Dateititel anders ausfällt.