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10. Wie setzt sich das Kollegium des Landesschulrates zusammen und welche Aufgaben hat es?
= demokratisch (nach Stärkeverhältnis der Parteien im Landtag):
* amtsführender Präsident
* Väter + Mütter schulbesuchender Kinder,
* Vetreter der Lehrerschaft (gleich viele wie Eltern)
= weisungsfrei. Anzahl nach Landesgesetz unterschiedlich. Beratend dazu: Behörden-, Religions- und gesetzl. Interessensvertreter sowie andere ExpertInnen.
Aufgaben:
Verordnungen und Weisungen erlassen, Funktionäre bestellen, Ernennungsvorschläge (z. B. Schulleiter), Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben,...
Bei "Gefahr im Verzug" + Beschlussunfähigkeit vertritt der Präsident das Kollegium (ist dann nicht weisungsgebunden!)
* amtsführender Präsident
* Väter + Mütter schulbesuchender Kinder,
* Vetreter der Lehrerschaft (gleich viele wie Eltern)
= weisungsfrei. Anzahl nach Landesgesetz unterschiedlich. Beratend dazu: Behörden-, Religions- und gesetzl. Interessensvertreter sowie andere ExpertInnen.
Aufgaben:
Verordnungen und Weisungen erlassen, Funktionäre bestellen, Ernennungsvorschläge (z. B. Schulleiter), Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben,...
Bei "Gefahr im Verzug" + Beschlussunfähigkeit vertritt der Präsident das Kollegium (ist dann nicht weisungsgebunden!)
Tags: Jugendrecht, Schul- und Jugendrecht, Schulrecht, Wohlkinger
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009