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Ein Vermieter darf u.U. fristlos kündigen, wenn er seinem Mieter nicht mehr traut
Der Richter sagte es so...
”Ein Vermieter darf fristlos kündigen, wenn sein Vertrauen in die Wiederherstellung einer pünktlichen Zahlungsweise angesichts des vorausgegangenen Geschehens nach einer Abmahnung sofort wieder enttäuscht worden ist.”
BGH vom 4.2.2009 Az. VIII ZR 66/08
”Ein Vermieter darf fristlos kündigen, wenn sein Vertrauen in die Wiederherstellung einer pünktlichen Zahlungsweise angesichts des vorausgegangenen Geschehens nach einer Abmahnung sofort wieder enttäuscht worden ist.”
BGH vom 4.2.2009 Az. VIII ZR 66/08
Tags: kündigen, kündigung, verzug, zahlungsverzug
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