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Ausnahmen von der Entreicherung gem. § 818 III BGB
1. Schutz vor aufdrängender Bereicherung
T.d.L.: § 818 II BGB subjektiver Maßstab einschlägig
h.M.: § 818 III BGB Wegfall der Bereicherung
Wertersatzpflicht, wenn der Empfänger in der Lage ist, sich objektive Vermögensmehrung konkret-individuell nutzbar zu machen
a.A. Lösung außerhalb des BerR
2. Berücksichtigung der Gegenleistung in Form der Saldotheorie
-> Fortsetzung des Faktischen Synallagmas
T.d.L.: § 818 II BGB subjektiver Maßstab einschlägig
h.M.: § 818 III BGB Wegfall der Bereicherung
Wertersatzpflicht, wenn der Empfänger in der Lage ist, sich objektive Vermögensmehrung konkret-individuell nutzbar zu machen
a.A. Lösung außerhalb des BerR
2. Berücksichtigung der Gegenleistung in Form der Saldotheorie
-> Fortsetzung des Faktischen Synallagmas
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010