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Alle Oberthemen / Jura / Staatsrecht / ÖFFENTLICHES RECHT
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Ausschließliche Gesetzgebung
>Ausschließende Gesetzgebung des Bundes bdeutet, dass die davon erfassten Materien dem Bundesgesetzgeber vorbehalten sind.

>Die Landesgesetzgeber sind nur bei ausdrücklicher Ermächtigung durch ein Bundesgetz zuständig Art.71GG

>Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes werden in Art.73 GG angegeben.

>ausschließliche Gesetzgebung auch in Art.4 III 2,21 III und 38 III GG
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Karteninfo:
Autor: Malte
Oberthema: Jura
Thema: Staatsrecht
Veröffentlicht: 01.03.2010

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