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Was versteht man unter der „Grundsatzgesetzgebung“ des Bundes?
Nach Art. 109 Abs. 4 GG ist der Bund ermächtigt, für Bund und Länder gemeinsam geltende Grundsätze für das Haushaltsrecht, für eine konjunkturgerechte Haushaltswirtschaft und für eine mehrjährige Finanzplanung aufzustellen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010