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Was versteht man unter der Flucht ins Privatrecht?
Als Flucht ins Privatrecht wird die in Staat und Kommunen verbreitete Tendenz bezeichnet, öffentliche Aufgaben durch juristische Personen des Privatrechts (AG, GmbH, e.V., Stiftung) zu erfüllen. Das Bundesverfassungsgericht hat frühzeitig festgestellt, dass der Bund den verfassungsrechtlichen Bindungen nicht dadurch entgehen kann, dass er ins Privatrecht ausweicht.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010