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Koalitionsvereinbarung
implizit aus Art. 20 III GG & Art. 62 GG
politischer Vertrag; verbindlich nur zwischen den Parteien, nicht einklagbar sondern eine blosse Absichtserklärung zwischen den Parteien
politischer Vertrag; verbindlich nur zwischen den Parteien, nicht einklagbar sondern eine blosse Absichtserklärung zwischen den Parteien