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Wartepflicht (gem. § 142 StGB)
Wenn keine feststellungsbereite Person vor Ort ist. Bei:
Kat 5 / leichter Sachschaden: 20 Minuten
Kat 3+4 / schwerer Sachschaden leichtverletzt: 40 Minuten
Kat 1+2 / schwere oder tötliche Verletzungen: 60 Minuten
(grobe Richtwerte; gerichtliche Einzelfallentscheidungen können stark abweichen)
Kat 5 / leichter Sachschaden: 20 Minuten
Kat 3+4 / schwerer Sachschaden leichtverletzt: 40 Minuten
Kat 1+2 / schwere oder tötliche Verletzungen: 60 Minuten
(grobe Richtwerte; gerichtliche Einzelfallentscheidungen können stark abweichen)
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Quelle: VS 3 Skript 3
Quelle: VS 3 Skript 3