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Hat das Zumutbarkeitserforderins des § 305 II Nr. 2 BGB Auswirkungen auf die zulässige Länge von AGB.
Ja, so ist es beispielsweise nicht zumutbar dem Kunden längere als sehr knappe Vertragsbedingungen telefonisch vorzulesen oder bei relativ geringfügigen Vertragsgeschäften seitenlange AGB zu stellen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010