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16. Welche Dienstzeit gilt für den öffentlich Bediensteten, was zählt zur Dienstzeit und was versteht man unter "gleitender Dienstzeit"?
Üblich: gleitende Dienstzeit
"Blockzeit": jedenfalls Dienst. Gleitzeit: selbst Grenzen, innerhalb dieser kann VB/Bea selbst bestimmen.
Summe: Gleitzeit + Blockzeit = Rahmenzeit.

Auch möglich: Normaldienstplan
Dienst ist gleichmäßig auf die Woche zu verteilen, dienstliche Erfordernisse und berechtigte Interessen des VB sind gleichermaßen zu berücksichtigen.
Ist-Zeit (=tatsächlicher Dienst) ist festzuhalten. Zeitguthaben bzw. Zeitschulden gegenüber Soll-Zeit: Übertrag bis gew. Ausmaß ins nächste Monat möglich.
Erfüllung der regelmäßigen Wochendienstzeit im mehrwöchigen Durchschnitt ist zu gewährleisten.

Gesetzliche Feiertage, Sa+So = möglichst dienstfrei.
Tags: Beamten-Dienstrecht, Schmidlechner
Quelle: S. 31 und 32 Abs. 1
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009

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