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Fehlerquellen und Unsicherheitsfaktoren der PKS Seite II
Wie das eingeleitete Verfahren später abgeschlossen wurde, vermerkt die PKS nicht, so dass sie auch solche Vorgänge registriert, in denen das Verfahren später durch die StAen oder Gerichte eingestellt wurde(z.B. weil der Täter nicht ermittelt bzw. überführt werden konnte oder weil eine Falschanzeige vorlag) oder für den Täter mit Freispruch endete. Da Freispruch u. Verfahrenseinstellung nicht berücksichtigt werden, ist auf den ersten Blick festzustellen, dass die PKS die Anzahl der Täter und Taten eher zu hoch als zu niedrig einschätzt. Jedoch ist auch daran zu denken, dass eine große Zahl von Einstellungen-etwa nach den §§ 153 ff StPO- auf prozesstaktischen Überlegungen von Staatsanwaltschaft oder Gericht beruht u. deshalb nicht ohne weiteres gegen die ursprüngliche rechtliche Einschätzung in der PKS spricht. Zudem gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, dass Polizeibeamte offenbar in beträchlichem Ausmaß gegen das in Deutschland vorherrschende Legalitätsprinzip dadurch verstoßen, dass sie Anzeigeerstatter abwimmeln. Das dürfte bedeuten, dass die Anzahl der Taten und Täter in der PKS eher zu niedrig als zu hoch ausfallen durften. SEITE III

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Autor: JuraStudi
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 03.03.2010

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