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§ 17 a VersG sieht ein Verbot der sog. passiven Bewaffnung und ein Vermummungsverbot vor. Handelt es sich hierbei um Einschränkungen der Versammlungsfreiheit?
Nein, denn die Versammlungsfreiheit ist ausdrücklich auf friedliche und waffenlose Versammlungen beschränkt. Allerdings liegen in diesen Verboten Einschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), die jedoch ebenfalls gerechtfertigt sind.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010