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Alle Oberthemen / Jura / Staatsrecht / ÖFFENTLICHES RECHT
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Rechtsformen der Verwaltung/Der Grad der Gesetzesbindung
Rechtsformen der Verwaltung:
Die Verwaltung wird in der Regel hoheitlich d.h nach eigenem Verwaltungsrecht und damit öffentlich-rechtlich tätig, sie kann sich aber auch Rechtsformen des Privatrechts bedienen.

Der Grad der Gesetzesbindung:
Gesetztesabhängige Verwaltung
strikt: Die Verwaltung muss wenn entsprechende TB Vorraussetzungen vorliegen entsprechend tätig werden

gelockert: Bei der Vorliegen der TB Vorraussetzungen hat die Verwaltungen ein bestimmtes Ermessen.

Gesetzesfreie Verwaltung:
Kann nach eigenen Vorstellung  und Iniative tätig werden, sind aber an Grundgesetz,Zuständigkeiten etc.
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Karteninfo:
Autor: Malte
Oberthema: Jura
Thema: Staatsrecht
Veröffentlicht: 01.03.2010

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