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Mord § 211
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a. Objektiver Tatbestand des Totschlags (§ 212)
b. Mordmerkmale der 2. Gruppe (Heimtücke, Graumsamkeit, Gemeingefährliche Mittel
2. Subjektiver Tatbestand
Doppelvorsatz:
a. Vorsatz bzgl. der Objektiven Merkmale des Totschlags
b. Vorsatz bzgl. der Mordmerkmale der 2. Gruppe
c. Mordmerkmale der 1. und 3. Gruppe (Mordlust, Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier, sonstige niedere Beweggründe, Ermöglichungsabsicht, Verdeckungsabsicht)
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
1. Objektiver Tatbestand
a. Objektiver Tatbestand des Totschlags (§ 212)
b. Mordmerkmale der 2. Gruppe (Heimtücke, Graumsamkeit, Gemeingefährliche Mittel
2. Subjektiver Tatbestand
Doppelvorsatz:
a. Vorsatz bzgl. der Objektiven Merkmale des Totschlags
b. Vorsatz bzgl. der Mordmerkmale der 2. Gruppe
c. Mordmerkmale der 1. und 3. Gruppe (Mordlust, Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier, sonstige niedere Beweggründe, Ermöglichungsabsicht, Verdeckungsabsicht)
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
Karteninfo:
Autor: gedankensalat
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Potsdam
Ort: Potsdam
Veröffentlicht: 14.01.2010