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Gibt es eine Definition für Rechtsprechung?
Ja, Rechtsprechung ist die durch einen unbeteiligten und unabhängigen Dritten am Maßstab des Rechts in einem förmlichen Verfahren getroffene Rechtsentscheidung.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010