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Wann ist ein Verbotsirrtum i.S.v. § 17 StGB vermeidbar?
... wenn dem Täter sein Vorhaben unter Berücksichtigung seiner Fähigkeiten und Kenntnissen hätte Anlass geben müssen, über dessen mögliche Rechtswidrigkeit nachzudenken
-> Täter muss gehörige Gewissensanspannung unternehmen
oder
sich zu erkundigen, so dass er auf diese Weise zur Unrechtseinsicht gekommen wäre.
-> Täter muss gehörige Gewissensanspannung unternehmen
oder
sich zu erkundigen, so dass er auf diese Weise zur Unrechtseinsicht gekommen wäre.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010