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Arbeitsschutzrecht
Allgemeiner Kündigungsschutz
Allgemeiner Kündigungsschutz
allgemeiner Kündigungsschutz (= Schutz vor einer sozial ungerechtfertigten Kündigung) besteht bei:
AN in Betrieben mit in der Regel mehr als 5 Beschäftigten
und einer Beschäftigungsdauer von mindestens 6 Monaten in demselben Betrieb.
Kündigungen sind sozial gerechtfertigt wenn sie verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt sind und der Personalrat befragt wurde.
AN in Betrieben mit in der Regel mehr als 5 Beschäftigten
und einer Beschäftigungsdauer von mindestens 6 Monaten in demselben Betrieb.
Kündigungen sind sozial gerechtfertigt wenn sie verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt sind und der Personalrat befragt wurde.
Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010