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Gewinnermittlung
Die Einkommenssteuer wird von natürlichenPersonen erhoben und zwar für Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft, gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit
Die Körperschaftsstuer ist das Pendant zur Einkommensstuer für juristische Personen
Gewinn aus Gewebebetrieb wird außerdem mit der Gewerbesteuer besteuert
Die Körperschaftsstuer ist das Pendant zur Einkommensstuer für juristische Personen
Gewinn aus Gewebebetrieb wird außerdem mit der Gewerbesteuer besteuert