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Weiterbeschäftigungsanspruch
- abgeleitet aus 611,613 iVm 242
+ 242 wird durch Art 1,2 GG ausgefüllt
- nicht direkt aus 611,613,615
+ Regelung in § 102 V BetrVG indiziert WBA
- muss gegen schutzwürdige Interessen d AG abgewogen werden
- (str) ob es den Anspruch auch während d Kündigungsprozesses gilt
+ fBAG = nur zZt in der ArbVerh unangefochten besteht
+ hBAG ) offensichtlich unwirksame Kdg -> WBA (+)
+ 242 wird durch Art 1,2 GG ausgefüllt
- nicht direkt aus 611,613,615
+ Regelung in § 102 V BetrVG indiziert WBA
- muss gegen schutzwürdige Interessen d AG abgewogen werden
- (str) ob es den Anspruch auch während d Kündigungsprozesses gilt
+ fBAG = nur zZt in der ArbVerh unangefochten besteht
+ hBAG ) offensichtlich unwirksame Kdg -> WBA (+)
Tags: Arbeitsrecht
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