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"Da das Grundgesetz vorsieht, dass die Aufsicht über das Schulwesen in staatlicher Verantwortung liegt, ist der Bund den Ländern gegenüber in schulischen Angelegenheiten weisungsbefugt."
Diese Aussage ist falsch.
Die Schule unterliegt der staatlichen Aufsicht. Die staatliche Aufsicht unterliegt den Bundesländern, da sie in der schulischen Bildung die umfassende Gesetzgebungskompetenz haben.
Der Bund ist den Bundesländern gegenüber in schulischen Angelegenheiten nicht weisungsbefugt. Der Bund hat in schulischen Angelegenheiten keinerlei Gesetzgebungskompetenzen.
Der Förderalismus weist durch das GG den Ländern und dem Bund die Gesetzgebungskompetenzen zu.
Die Schule unterliegt der staatlichen Aufsicht. Die staatliche Aufsicht unterliegt den Bundesländern, da sie in der schulischen Bildung die umfassende Gesetzgebungskompetenz haben.
Der Bund ist den Bundesländern gegenüber in schulischen Angelegenheiten nicht weisungsbefugt. Der Bund hat in schulischen Angelegenheiten keinerlei Gesetzgebungskompetenzen.
Der Förderalismus weist durch das GG den Ländern und dem Bund die Gesetzgebungskompetenzen zu.
Tags: Schulwesen, staatliche Aufsicht
Quelle: Skript 1
Quelle: Skript 1
Karteninfo:
Autor: ulive
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Veröffentlicht: 08.04.2010