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Folge, wenn nationales Gesetz gg. EGV verstößt
-Es gilt Unanwendbarketi des nationalen Gesetzes,Nichtigkeit
-Gesetz bleibt also wirksam, ist nur in best.Fällen unwirksam, nämlich soweit es gg. nationales Gesetz verstößt
-EU kann nicht nationales Gesetz aufheben
-EU kein Staat,supranationale Organisation
->Inländerdiskriminierung
-Gesetz bleibt also wirksam, ist nur in best.Fällen unwirksam, nämlich soweit es gg. nationales Gesetz verstößt
-EU kann nicht nationales Gesetz aufheben
-EU kein Staat,supranationale Organisation
->Inländerdiskriminierung
Flashcard info:
Author: wacki
Main topic: Jura
Topic: Europarecht
City: Wuppertal
Published: 18.03.2010