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Alle Oberthemen / Jura / Europarecht / IPR/EPR
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Folge, wenn nationales Gesetz gg. EGV verstößt
-Es gilt Unanwendbarketi des nationalen Gesetzes,Nichtigkeit
-Gesetz bleibt also wirksam, ist nur in best.Fällen unwirksam, nämlich soweit es gg. nationales Gesetz verstößt
-EU kann nicht nationales Gesetz aufheben
-EU kein Staat,supranationale Organisation
->Inländerdiskriminierung
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Karteninfo:
Autor: wacki
Oberthema: Jura
Thema: Europarecht
Schule / Uni: Bergische Universität Wuppertal - Schumpeter School of business and economics
Ort: Wuppertal
Veröffentlicht: 18.03.2010

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