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Nennen  Sie  in  der  Praxis  häufig  vorkommende  Garantien  zugunsten  Unternehmen  und  beschreiben Sie diese.
Mängelgarantie: um später auftretende Mängel aufrechnen zu können, wird bei Anlagegeschäften häufig vereinbart, dass der Käufer einen bestimmten Teilbetrag zurückbehalten kann.
Haftrücklassgarantie: Der Käufer erklärt sich bereit, gegen Beibringung dieser Bankgarantie sofort den vollen Kaufpreis auszubezahlen.

Erfüllungsgarantie: Haftung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung des Kunden. Zur Inanspruchnahme genügt in den meisten Fällen die schriftliche Behauptung des Begünstigten, dass der Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt habe.

Liefer- und Leistungsgarantie: Haftung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung des Kunden. Zur Inanspruchnahme genügt die schriftliche Behauptung des Begünstigten, dass der Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat.

Zahlungsgarantie: Absicherung des Verkäufers gegen den Fall, dass der Käufer die vertraglich erbrachte Leistung oder Lieferung nicht termingerecht bezahlen kann oder will.

Anzahlungsgarantie: dem Käufer als Sicherstellung, dass er bei Nichterfüllung der Lieferbedingungen seine Anzahlung zurückerhält

Kreditbesicherungsgarantie: dient der bankmäßigen Absicherung von Rückzahlungsverpflichtungen aus Krediten.

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Karteninfo:
Autor: Marilyn Hofer
Oberthema: BWL
Thema: Fragenkatalog
Schule / Uni: TU Graz
Veröffentlicht: 15.11.2014

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