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Merkmale § 134
- Gesetz ist jede Rechtsnorm (materiell & formell) iSd Art. 2 EGBGB
+ nur Verbotsgesetze; liegen vor soweit sanktionsbewehrt
- aber Nichtigkeit nach Sinn & Zweck
+ Verbot wg Ort/Zeit = Nichtigkeit (-)
+ Kenntnis d Verbots nicht erforderlich
+ bei einseitigem Verstoss ist Vertrag einseitig wirksam
> Ausnahme = Zweck d Verbots liegt in NIchtigkeit
+ beidseitigem Verstoss = Nichtigkeit
- eingeschränkt durch § 135, abgestellt wird auf Adressatenkreis
+ nur Verbotsgesetze; liegen vor soweit sanktionsbewehrt
- aber Nichtigkeit nach Sinn & Zweck
+ Verbot wg Ort/Zeit = Nichtigkeit (-)
+ Kenntnis d Verbots nicht erforderlich
+ bei einseitigem Verstoss ist Vertrag einseitig wirksam
> Ausnahme = Zweck d Verbots liegt in NIchtigkeit
+ beidseitigem Verstoss = Nichtigkeit
- eingeschränkt durch § 135, abgestellt wird auf Adressatenkreis
Tags: BGB-AT
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